für Vertragsabschlüsse ab 09.02.2023
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere Bedingungen. Die allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen und sind daher für jeden Auftraggeber von Bedeutung, die besonderen Bedingungen enthalten spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Produkten.
Teil A – (allgemeine Bedingungen)
Für den Geschäftsverkehr der JKV MEDIA Austria GmbH, Hauptstraße 124, 1140 Wien, FN 442632f (im Folgenden JKV MEDIA, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden AGB. Unser Vertragspartner wird nachfolgend Auftraggeber genannt. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit JKV MEDIA, auch wenn bei allfälligen Zusatzbestellungen nicht mehr ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Von diesen AGB abweichende Regelungen oder ergänzende Vertragsregelungen – insbesondere aber nicht nur Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen oder AGB des Auftraggebers – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von JKV MEDIA ausdrücklich schriftlich mit Unterschrift des Geschäftsführers bestätigt wurden. JKV MEDIA behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. Sollte JKV MEDIA über eine gültige Kontaktadresse verfügen, werden die geänderten Bedingungen den Auftraggebern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten per Email mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung den neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der oben genannten Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch bleiben die AGB in der bisher gültigen Fassung zwischen den Vertragspartnern in Geltung. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten.
Mit Unterzeichnung des Bestellscheins erteilt der Auftraggeber einen rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Auftrag (Angebot) für die dort aufgeführten Leistungen, der den Auftraggeber für mindestens 4 Wochen bindet. Der Auftrag wird von JKV MEDIA entweder durch beginnende Vertragserfüllung angenommen oder auch schriftlich als angenommen bestätigt. Der Auftrag gilt jedenfalls als angenommen, wenn er nicht spätestens zum Ende der Bindungsfrist von JKV MEDIA ausdrücklich abgelehnt wird. Der Auftraggeber ist innerhalb der ersten 4 Wochen berechtigt, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reugeldes iSd § 909 ABGB) von 80 % des Gesamtauftragshonorars ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Höhe der Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
JKV MEDIA ist berechtigt, bei Erbringung der Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.
JKV MEDIA ist zu einer Prüfung der vom Auftraggeber gewünschten oder zur Verfügung gestellten Inhalte nicht verpflichtet. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung gestellte Vorlagen, Fotos, Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für die Vertragserfüllung durch JKV MEDIA geeignet sind. Der Auftraggeber haftet ebenso für die inhaltliche und fachliche Richtigkeit der Angaben und zwar unabhängig davon, ob vom Auftraggeber selbst verfasst oder von JKV MEDIA für ihn verfasst und dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt. Inhalt oder Form der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen auch nicht gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen. Sie müssen religiös und politisch neutral sein und dürfen auch keine rassistischen, diskriminierenden oder auch wettbewerbswidrigen Inhalte aufweisen. Der Auftraggeber wird JKV MEDIA in Bezug auf die Verantwortlichkeit für den Inhalt von allen Ansprüchen Dritter, dies umfasst auch Ansprüche wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtlicher Art, inklusive der Kosten einer etwaigen Rechtsvertretung, schad- und klaglos halten. Werden begründete Verstöße gegen Vorschriften oder Rechte durch Dritte gerügt oder von JKV MEDIA selbst vermutet, ist JKV MEDIA berechtigt, die Leistung ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung einzustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit JKV MEDIA die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird der Auftraggeber alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen unverzüglich erteilen. Bei trotz Fristsetzung vom Auftraggeber nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung erforderlicher Unterlagen ist JKV MEDIA berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt insoweit nach eigenem Ermessen zu gestalten. Falls JKV MEDIA Sonderaufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, werden die Zusatzkosten dafür dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber stellt auch hier JKV MEDIA aus allen Ansprüchen Dritter frei, die die beauftragten Auftragsinhalte oder Anwendungen betreffen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von JKV MEDIA zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder aufgrund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu JKV MEDIA bekannt gewordenen Wissen und Unterlagen Stillschweigen zu bewahren und diese ohne schriftliche Zustimmung von JKV MEDIA Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit JKV MEDIA oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Anbotslegung von JKV MEDIA aufrecht. Auftraggeber, die im Rahmen ihrer bestellten Leistungen ein Passwort oder Accounts erhalten, haben dieses vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung oder aus einer Preisgabe des Passwortes folgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, JKV MEDIA unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder er weiß oder befürchtet, dass Dritte von seinem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben könnte.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vereinbarte Vergütung wie auch vertragsgemäß zu verauslagende Kosten richten sich nach dem abgeschlossenen Vertragsmodell und den zu Grunde liegenden Zahlungsmodalitäten. JKV MEDIA kann die Preise für sämtliche Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für sämtliche nach der Änderung bestellten Angebote und Dienstleistungen. Für die zuvor bestellten Angebote und Dienstleistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und bekannt gegebenen Preise. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Wird gegen die Rechnungen von JKV MEDIA nicht binnen 14 Tagen begründeter Einwand schriftlich erhoben, gelten sie jedenfalls als genehmigt. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Banküberweisungen sind so rechtzeitig vorzunehmen, dass der Betrag bei Fälligkeit dem Konto von JKV Media gutgeschrieben ist. Im Falle der Vereinbarung von Teilbeträgen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur ein Teilbetrag nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe bezahlt wird. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Betrag zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, nicht berechtigt, soweit diese Forderungen nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich verrechnet. Verschuldensunabhängig wird als Entschädigung für Betreibungskosten ein Pauschalbetrag von EUR 40,00 je Mahnung in Rechnung gestellt. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes verpflichtet sich der Auftraggeber darüber hinaus, der JKV MEDIA dadurch entstandene Kosten zu ersetzen.
Sämtliche Produkte der JKV MEDIA werden bis zur Vollzahlung unter Eigentumsvorbehalt an den Auftraggeber übergeben. JKV MEDIA macht den Auftraggeber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Zahlungsverzug JKV MEDIA von ihrem Recht auf Zurückbehaltung gem § 1052 ABGB Gebrauch machen wird. JKV MEDIA wird die Dienstleistungen (zum Beispiel die Wartung der Software und Website) einstellen.
Der Vertrag wird jeweils für eine bestimmte – im Anbot des Auftraggebers konkret festgelegte – Dauer befristet abgeschlossen. Eine ordentliche Vertragskündigung ist sohin ausgeschlossen. In Bezug auf das anschließende Zustandekommen eines Folgevertrages bei Websites wird auf die Bestimmungen in Punkt 2.8. der besonderen Bedingungen verwiesen. JKV MEDIA ist zur außerordentliche Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie zum Beispiel Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. Ebenfalls zur außerordentlichen Vertragsauflösung berechtigt der Umstand, dass der Auftraggeber bei begründeten Bedenken hinsichtlich seiner Bonität und trotz des Begehrens von JKV MEDIA weder eine angemessene Vorauszahlung noch eine taugliche Sicherheit leistet. Schließlich stellen auch Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten (Urheber-, Marken- oder Patentrecht sowie Verstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten außerordentliche Kündigungsgründe dar.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses enden auch die wechselseitigen Rechte und Pflichten. Mit wirksamer Beendigung des Vertrages wird JKV MEDIA ihre Dienstleistungen einstellen. Eine allfällige Übergabe von für den Auftraggeber angefertigten Produkten, von Zugangsdaten etc, wird beim jeweiligen Produkt in den besonderen Bestimmungen geregelt.
Sollte der Auftraggeber den Vertrag unberechtigt vorzeitig auflösen, oder JKV MEDIA berechtigt vorzeitig aus wichtigem Grund auflösen, wird ein Vertragspönale von 80 % des vereinbarten Gesamtpreises unabhängig vom Verschulden vereinbart. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist ebenfalls zu ersetzen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Zurverfügungstellung der Leistung (auch Teilleistungen) durch JKV MEDIA (bei Internetveröffentlichungen nach Freischaltung). JKV MEDIA behält sich vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits im Übergabezeitpunkt vorlag. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Trotz der 6-Monatsfrist ist die bereitgestellte Dienstleistung vom Auftraggeber sofort durchzusehen und zu überprüfen und auftretende Mängel dem Vertragspartner unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen -spezifiziert und schriftlich zu rügen. Ausdrücklich wird klargestellt, dass Mängel objektiv begründet sein müssen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils der Gesamtvergütung.
JKV MEDIA haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für den Ersatz von Schäden nur insoweit, als ihr, ihren leitenden Angestellten oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder krasse grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit und schlichter grober Fahrlässigkeit haftet JKV MEDIA nur für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Haftung ist auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet JKV MEDIA nicht. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, haftet JKV MEDIA für krasses grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung ebenfalls auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung von JKV MEDIA ist ausgeschlossen. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Haftung von JKV MEDIA für entstandene Schäden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von JKV MEDIA in Wien, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Diese Vereinbarung des Gerichtsstandes gilt auch, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Teil B – (besondere Bedingungen)
Montag | 09:00 – 16:30 |
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Dienstag | 09:00 – 16:30 |
Mittwoch | 09:00 – 16:30 |
Donnerstag | 09:00 – 16:30 |
Freitag | 09:00 – 12:00 |