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Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

(gültig bei Vertragsabschluss bis 08.02.2023)

Allgemeine Geschäfts­bedingungen der JKV MEDIA Austria GmbH

für Vertragsabschlüsse bis 08.02.2023

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere Bedingungen. Die allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen und sind daher für jeden Auftraggeber von Bedeutung, die besonderen Bedingungen enthalten spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Produkten.

Teil A – (allgemeine Bedingungen)

  1. Geltung der AGB

    Für den Geschäftsverkehr der JKV MEDIA Austria GmbH, Hauptstraße 124, 1140 Wien, FN 442632f (im Folgenden JKV MEDIA, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden AGB. Unser Vertragspartner wird nachfolgend Auftraggeber genannt. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit JKV MEDIA, auch wenn bei allfälligen Zusatzbestellungen nicht mehr ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Von diesen AGB abweichende Regelungen oder ergänzende Vertragsregelungen – insbesondere aber nicht nur Geschäfts-oder Einkaufsbedingungen oder AGB des Auftraggebers – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von JKV MEDIA ausdrücklich schriftlich mit Unterschrift des Geschäftsführers bestätigt wurden. JKV MEDIA behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. Sollte JKV MEDIA über eine gültige Kontaktadresse verfügen, werden die geänderten Bedingungen den Auftraggebern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten per Email mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung den neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der oben genannten Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch bleiben die AGB in der bisher gültigen Fassung zwischen Vertragspartnern in Geltung. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten.

  2. Vertragsabschluss

    Mit Unterzeichnung des Bestellscheins erteilt der Auftraggeber einen rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Auftrag (Angebot) für die dort aufgeführten Leistungen, die den Auftraggeber für mindestens 4 Wochen bindet. Der Auftrag wird von JKV MEDIA entweder durch beginnende Vertragserfüllung angenommen oder auch schriftlich als angenommen bestätigt. Der Auftrag gilt jedenfalls als angenommen, wenn er nicht spätestens zum Ende der Bindungsfrist von JKV MEDIA ausdrücklich abgelehnt wird. Der Auftraggeber ist innerhalb der ersten 4 Wochen berechtigt, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reugeldes iSd § 909 ABGB) von 80 % des Gesamtauftragshonorars ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Höhe der Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

  3. (Sub-) Auftragnehmer

    JKV MEDIA ist berechtigt, bei Erbringung der Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.

  4. Verantwortung für Inhalte

    JKV MEDIA ist zu einer Prüfung der vom Auftraggeber gewünschten oder zur Verfügung gestellten Inhalte nicht verpflichtet. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung gestellte Vorlagen, Fotos, Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für die Vertragserfüllung durch JKV MEDIA geeignet sind. Der Auftraggeber haftet ebenso für die inhaltliche und fachliche Richtigkeit der Angaben und zwar unabhängig davon, ob vom Auftraggeber selbst verfasst oder von JKV MEDIA für ihn verfasst und dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt. Inhalt oder Form der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen auch nicht gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen. Sie müssen religiös und politisch neutral sein und dürfen auch keine rassistischen, diskriminierenden oder auch wettbewerbswidrigen Inhalte aufweisen. Der Auftraggeber wird JKV MEDIA in Bezug auf die Verantwortlichkeit für den Inhalt von allen Ansprüchen Dritter, dies umfasst auch Ansprüche wettbewerbs-, urheber-, marken-und namensrechtlicher Art, inklusive der Kosten einer etwaigen Rechtsvertretung, schad- und klaglos halten. Werden begründete Verstöße gegen Vorschriften oder Rechte durch Dritte gerügt oder von JKV MEDIA selbst vermutet, ist JKV MEDIA berechtigt, die Leistung ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung einzustellen.

  5. Mitwirkungspflichten

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit JKV MEDIA die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird der Auftraggeber alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen unverzüglich erteilen. Bei trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig vom Auftraggeber gestellten erforderlichen Unterlagen ist JKV MEDIA berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt insoweit nach eigenem Ermessen zu gestalten. Falls JKV MEDIA Extraaufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, werden die Zusatzkosten dafür dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber stellt auch hier JKV MEDIA aus allen Ansprüchen Dritter frei, die die beauftragten Auftragsinhalte oder Anwendungen betreffen.

  6. Geheimhaltung

    Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von JKV MEDIA zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder aufgrund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu JKV MEDIA bekannt gewordenen Wissen und Unterlagen Stillschweigen zu bewahren und diese ohne schriftliche Zustimmung von JKV MEDIA Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit JKV MEDIA oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Anbotslegung von JKV MEDIA aufrecht. Auftraggeber, die im Rahmen Ihrer bestellten Leistungen ein Passwort oder Accounts erhalten, haben dieses vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung oder aus seiner Preisgabe des Passwortes folgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, JKV MEDIA unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder er weiß oder befürchtet, dass Dritte von seinem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben könnte.

  7. Preise und Zahlungsbedingungen

    Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vereinbarte Vergütung wie auch vertragsgemäß zu verauslagende Kosten richten sich nach dem abgeschlossenen Vertragsmodell und den zu Grunde liegenden Zahlungsmodalitäten. JKV MEDIA kann die Preise für sämtliche Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für sämtliche nach der Änderung bestellten Angebote und Dienstleistungen. Für die zuvor bestellten Angebote und Dienstleistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und bekannt gegebenen Preise. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Wird gegen die Rechnungen von JKV MEDIA nicht binnen 14 Tagen begründeter Einwand schriftlich erhoben, gelten sie jedenfalls als genehmigt. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Banküberweisungen sind so rechtzeitig vorzunehmen, dass der Betrag bei Fälligkeit dem Konto gutgeschrieben ist. Im Falle der Vereinbarung von Teilbeträgen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur ein Teilbetrag nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe bezahlt wird. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Betrag zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, nicht berechtigt, soweit diese Forderungen nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich verrechnet. Verschuldensunabhängig wird als Entschädigung für Betreibungskosten ein Pauschalbetrag von EUR 40,-je Mahnung in Rechnung gestellt. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes verpflichtet sich der Auftraggeber darüber hinaus, die JKV MEDIA dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen.

  8. Zahlungsverzug – Zurückbehaltungsrecht

    JKV MEDIA macht den Auftraggeber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Zahlungsverzug JKV MEDIA von seinem Recht auf Zurückbehaltung gem § 1052 ABGB Gebrauch machen wird. JKV MEDIA wird die Dienstleistungen (zum Beispiel die Wartung der Software und Website) einstellen.

  9. Vertragsdauer – Folgevertrag – außerordentliche Kündigung

    Der Vertrag wird jeweils für eine bestimmte -im Anbot des Auftraggebers konkret festgelegte -Dauer befristet abgeschlossen. Eine ordentliche Vertragskündigung ist sohin ausgeschlossen. JKV MEDIA ist zur außerordentliche Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie zum Beispiel Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. Ebenfalls zur außerordentlichen Vertragsauflösung berechtigt der Umstand, dass der Auftraggeber bei begründeten Bedenken hinsichtlich seiner Bonität und trotz des Begehrens von JKV MEDIA weder eine angemessene Vorauszahlung noch eine taugliche Sicherheit leistet.

  10. Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung

    Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses enden auch die wechselseitigen Rechte und Pflichten. Mit wirksamer Beendigung des Vertrages wird JKV MEDIA seine Dienstleistungen einstellen. Eine allfällige Übergabe von für den Auftraggeber angefertigten Produkten, von Zugangsdaten etc, wird beim jeweiligen Produkt in den besonderen Bestimmungen geregelt.

  11. Pönale (Vertragsstrafe)

    Sollte der Auftraggeber den Vertrag unberechtigt vorzeitig auflösen, oder JKV MEDIA berechtigt vorzeitig aus wichtigem Grund auflösen, wird ein Vertragspönale von 80 % des vereinbarten Gesamtpreises unabhängig vom Verschulden vereinbart. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist ebenfalls zu ersetzen.

  12. Gewährleistung

    Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Zurverfügungstellung der Leistung (auch Teilleistungen) durch JKV MEDIA (bei Internetveröffentlichungen nach Freischaltung). JKV MEDIA behält sich vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits im Übergabezeitpunkt vorlag. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Trotz der 6 Monatsfrist ist die bereitgestellte Dienstleistung vom Auftraggeber sofort durchzusehen und zu überprüfen und auftretende Mängel dem Vertragspartner unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen -spezifiziert und schriftlich zu rügen. Ausdrücklich klargestellt, dass Mängel objektiv begründet sein müssen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils der Gesamtvergütung.

  13. Haftungsausschluss

    JKV MEDIA haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für den Ersatz von Schäden nur insoweit, als ihr, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder krasse grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit und schlichter grober Fahrlässigkeit haftet JKV MEDIA nur für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Haftung ist auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge-und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet JKV MEDIA nicht. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, haftet JKV MEDIA für krasses grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung ebenfalls auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung von JKV MEDIA ist ausgeschlossen. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Haftung von JKV MEDIA auf Schadenersatz.

  14. Gerichtsstand und Rechtswahl

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von JKV MEDIA in Wien, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Diese Vereinbarung des Gerichtsstandes gilt auch, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Teil B – (besondere Bedingungen)

  1. Domain- und Hostingleistungen
    1. Eine von JKV MEDIA zu beantragende Domain ist erst mit schriftlicher Bestätigung von „nic.at“ oder einer anderen Registrierungsstelle verfügbar. JKV MEDIA haftet deshalb weder für die Verfügbarkeit der beabsichtigten Domain noch für deren tatsächliche oder rechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Registrierung bzw. Konnektierung der Domain und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt oder gesetzwidrige Zwecke verfolgt werden. Er stellt JKV MEDIA insoweit aus allen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer Rechtsverteidigung frei.
    2. Das zur Registrierung der Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Domainvergabestelle und/oder dem jeweiligen Registrar zustande. JKV MEDIA wird nur als Vermittler tätig. JKV MEDIA führt eine beauftragte Anmeldung und Registrierung von Domains im Namen und Auftrag des Auftraggebers durch und lässt diesen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter als Domain-Inhaber (admin-c) der jeweiligen Domain eintragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Will der Auftraggeber, dass seine Domain nach Vertragsende von einem anderen Nutzer oder Provider übernommen wird, ist er zur rechtzeitigen Abgabe der erforderlichen Erklärungen verpflichtet.
    3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei bestehender Domain notwendige FTP-Daten inkl. Zugangsdaten inner-halb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
    4. JKV MEDIA ist nicht für die Datensicherung etwaiger auf einem externen virtuellen Server gespeicherten Daten verantwortlich. Soweit Daten auf einen virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherungskopien her. Im Fall des Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an JKV MEDIA zu übermitteln.
    5. JKV MEDIA weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte und Daten des Auftrag- gebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann bzw. Dritte unbefugt in die Netzsicherheit eingreifen oder den Nachrichtenverkehr kontrollieren können. Der Auftraggeber ist deshalb insoweit für die Sicherheit seiner eingespeisten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.
    6. JKV MEDIA haftet nicht dafür, dass ein externer virtueller Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder dafür permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internets haftet JKV MEDIA ebenso wenig, wie für alle Schäden, die durch Störungen oder Fehler verursacht werden, die von JKV MEDIA nicht zu vertreten sind. JKV MEDIA be-hält sich vor, Inhalte oder Programme des Auftraggebers, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten oder die gegen gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften verstoßen oder die aus sonstigen Gründen unzulässig oder unzumutbar sind, zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden. Aus dieser berechtigten Sperrung kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten und bleibt seinerseits für die Vertragserfüllung weiterhin haftbar.
    7. Der Auftraggeber erstattet JKV MEDIA zusätzlich zur vereinbarten Vergütung sämtliche im Rahmen zur Erbringung der Vertragsleistung anfallenden Gebühren und für den Auftraggeber zu verauslagenden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat JKV MEDIA auch solche Kosten zu erstatten, die dieser wegen etwaiger Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen.
  2. Gestaltungsleistungen „Website“
    1. Die in Pkt. 5 der Allgemeinen AGB festgehaltenen Mitwirkungspflicht des Auftraggebers wird für die Erstellung von Webseiten wie folgt näher spezifiziert: Der Auftraggeber hat die Fotos, Inhalte und alle damit zusammen-hängende Daten so zeitgerecht JKV MEDIA zur Verfügung zu stellen, dass die Inhalte nach 45 Tagen (spätestens 60 Tagen) nach Auftragserfüllung online gestellt werden können
    2. Die Ansicht einer durch JKV MEDIA auftragsgemäß erstellten Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von JKV MEDIA erstellter Gestaltungsleistungen gilt als erteilt, soweit der Auftraggeber dieser nicht nach deren Übermittlung binnen 8 Tagen online oder schriftlich gegenüber JKV MEDIA widerspricht.
    3. Leistungsumfang: Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Obergrenzen der Leistungs-beschreibung im Offert „Webpaket“ sowie aus der Konkretisierung der Leistungsbeschreibung im Formular „Vertragsumfang Website“. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch JKV MEDIA. Innerhalb des vom Auftraggebers vorgegebenen Rahmens hat JKV MEDIA Gestaltungsfreiheit. Bei Änderungswünschen der Gestaltungsleistungen von JKV MEDIA, die rein Geschmacksfragen und individuellen Designwünschen entsprechen, ist der Auftraggeber auf geringfügige Änderungswünsche beschränkt, die er maximal zwei Mal geltend machen kann. Gestaltungsleistungen, die der vom Auftraggeber bereits getätigten konkreten Bestellung (Formular „Vertragsumfang Website“) entsprechen, sind nicht verbesserungsfähig. Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhaltes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von JKV MEDIA; gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung bzw. Freigabe der Gestaltungsleistung, soweit diese Veränderungsmöglichkeit durch den Auftraggeber nicht bereits Vertragsinhalt ist.
    4. Der Auftraggeber räumt JKV MEDIA das unentgeltliche Recht ein, ein Logo von JKV MEDIA und einen Urheberhinweis in die Gestaltungsleistung einzubinden und diesen, wenn dies möglich ist, gegebenenfalls mit der Website von JKV MEDIA zu verlinken. Der Auftrag- geber wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen Quellcode angebrachte Hin-weise auf den Urheber. Dies ändert nichts daran, dass der Auftrageber für den Inhalt der erstellten Gestaltung nach Freigabe selbst haftet und JKV MEDIA aus allen dies-bezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt. JKV MEDIA hat das Recht, die beauftragte Vertragsleistung oder Vorstufen dazu, auch soweit sie vom Auftraggeber dazu gestellten Vorlagen beinhaltet, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auch in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und, wenn dies möglich ist, dazu entsprechende Links in ihrem Internetauftritt zu setzen.
    5. Eine von JKV MEDIA erstellte Gestaltung ist regel-mäßig urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist deshalb ohne schriftliche Zustimmung von JKV MEDIA nicht berechtigt, diese Inhalte anderweitig selbst zu nutzen oder zu verwerten oder nach Vertragsende bei einem anderen Anbieter oder Dritten weiter zu nutzen oder benutzen zu lassen. Die Urheberrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bei JKV MEDIA, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    6. Die Vertragsdauer endet vereinbarungsgemäß wie im Offert festgelegt entweder 24 Monate, 36 Monate oder 48 Monate nach Laufzeitstart, welcher nach Onlinestellung der Website bzw. spätestens 2 Monate nach Offertlegung durch den Auftraggeber beginnt.
    7. Nach Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit endet der Erstauftrag zur Websiteerstellung mit der vereinbarten Gestaltungsleistung. Nach endgültigem Vertragsende werden die Zugangsdaten zur CMS Applikation an den Auftraggeber zu seiner weiteren Verwendung übergeben.

    8. 8. Folgevertrag: Wenn der Auftraggeber nicht fristgerecht bis einen Monat vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit sämtliche Schritte zur Übertragung der Website auf einen neuen Domain- und Hostinganbieter trifft, wird bereits jetzt vereinbart, dass die Website weiter auf der von JKV MEDIA zur Verfügung gestellten Domain und deren Webspace online bleibt. Während dieser Dauer des Folgevertrages wird JKV MEDIA zusätzlich ein Aktualisierungs- service durchführen. Dieses beinhaltet max. 2 Änderungen pro Monat begrenzt auf 2 Stunden Gesamtaufwand. Die Aktualisierung der Website erfolgt durch JKV MEDIA mit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Text- und Bildinhalten. Hierfür wird ein monatlicher Pauschalbetrag gemäß gesondertem Offert einmal jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die AGBs bleiben auf diesen Folgevertrag anwendbar. Der Folgevertrag wird befristet für 12 Monate abgeschlossen. Er wird revolvierend um weitere 12 Monate erneuert, wenn der Auftraggeber nicht wieder spätestens bis einen Monat vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit des Folgevertrages sämtliche Schritte zur Übertragung der Website auf einen neuen Domain- und Hostinganbieter trifft.
    9. Suchmaschinenoptimierung SEO aus Anlass der Web-siteerstellung: Die Suchmaschinenoptimierung aus Anlass der Websiteerstellung muss ausdrücklich im Offert vereinbart worden sein. Nicht jeder Website Erstellungs- auftrag enthält diese Zusatzleistung. Außerdem kann diese Leistung einmalig im Zuge der Websiteerstellung vereinbart sein oder zusätzlich regelmäßig wiederkehrend einmal jährlich. Gegenstand des Vertrages der Suchmaschinenoptimierung ist die Umsetzung von OnPage- Maßnahmen, die der besseren Auffindbarkeit der Website bei google.at dienen.
      Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit JKV MEDIA durchzuführen. JKV MEDIA übernimmt keine Haftung für OnPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – JKV MEDIA Zugang zu so genannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google- Analytics), während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertrags-beginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Web-präsenz wiedergeben. Sollte JKV MEDIA von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider). Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website wird durch JKV MEDIA je nach konkreter Vereinbarung im Offert gar nicht, nur bei Erstellung der Website oder zusätzlich einmal jährlich überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Österreich (google.at). Ausdrücklich wird der Auftraggeber auch darauf hingewiesen, dass JKV MEDIA die Suchmaschinenoptimierung selbstverständlich vertrags- und ordnungsgemäß durchführen wird, dass aber trotzdem für einen bestimmten Listenplatz beim Ranking keine Garantien übernommen werden können.